top of page

1. bGE kostet KEIN Geld, es ist der GG-gebotene Familienausgleich.


2. Die NIFT/bGE-Formel
NIFT = bGE * (FamilienEinkommen/ProKopfEinkommen – Familienköpfe)
Ist der Finanzierungsplan für jedes bGE zu einem ProKopfEinkommen im BIP.


3. Es entsteht auch kein Ausfall durch Wegfall der Sanktionen, die bGE-Summe halbe Freibeträge plus Grundsicherung ist in einem Jahr immer konstant, völlig unabhängig von Beschäftigungs- und Lohnquote. Deshalb fasst man ja halben Grundfreibetrag und Grundsicherung als bGE zusammen (feste Planungsgröße)


NIFT50-Modell für bGE :


1. Einkommensteuertarif Familienausgleich
NIFT = bGE * (FamilienEinkommen/ProKopfEinkommen – Familienköpfe)

2. VolksEinkommen 2012 2 Billionen, davon
1000 Mrd. Einnahmen aus NIFT 50, davon
_800 Mrd. Rückerstattung bGE (800 € bzw. 850/600 € bGE mtl.)
_200 Mrd. Einnahmen Einkommensteuer für Sozialtransfers und Subventionen
_200 Mrd. Einnahmen Mehrwertsteuer für Öffentlichen Dienst und Infrastruktur
_400 Mrd. Einnahmen Staatshaushalt

3. Zum Vergleich 2011 :
527 Mrd. Steuereinnahmen
_27 Mrd. Neuverschuldung
554 Mrd. Einnahmen Staatshaushalt, davon
400 Mrd. Staatshaushalt bei bGE, weil dann
100 Mrd. Einsparung im Öffentlichen Dienst durch bGE
_54 Mrd. Einsparung Grundsicherung durch bGE

4.

490 Mrd. Haushalte der Sozialversicherungen 2011, davon dann
140 Mrd. Einsparung bei RV und AV durch bGE
350 Mrd. neuer SV-Haushalt


Der Staat könnte also durch temporäre neue Steuern bis zu 154 Mrd. für Tilgung der Staatsverschuldung aufbringen, ohne die Bürger mehr zu belasten als heute.

Finanzierungsplan

Mit ProkopfEinkommen PKE gilt :

Grundfreibetrag = Familienköpfe * PKE

Steuersatz = bGE/PKE

Das ergibt dann die NIFT-Formel in Punkt 2.

Die NIFT-Formel liefert nach C.F.Gauß das maximale bGE bei der minimal möglichen individuellen Belastung und ist über alle Einkommen eine Nullsumme.

Sie ist der Familienausgleich.

Quelle durch Anklicken

 5. Herleitung der NIFT-Formel

 

6.1 Der Steuersatz wird allein durch die Marktpreise für ProKopfEinkommen und bGE bestimmt.

6.2 Die Hilfebedürftigkeit ergibt sich nur aus der Höhe des Einkommens.

6.3 Die Sozialversicherungen bleiben unberührt.  bGE ersetzt nur halbe Rente und halbes ALG 1.

6.4 Das SGB bleibt weiterhin für individuelle Sozialtransfers über bGE hinaus bestehen, bGE ersetzt nur Grundsicherung und Kindergeld. bGE als anrechenbares Nettoeinkommen im SGB reduziert automatisch durch seine Höhe die individuellen Nettosozialtransfers, man braucht also keine abzuschaffen, die Höhe des bGE bewirkt dies von allein.

6.5. Die Steuerhoheit von Bund, Länder und Gemeinden bleibt unberührt. Alle Steuern außer MwSt. und NIFT werden steuervorabzugsfähig von der NIFT. NIFT ersetzt nur alle Einkommensteuern wie bei Prof. Kirchhof. Diese werden wie bisher hälftig zwischen Bund und Ländern geteilt (Art. 103 GG), auch wie bei Prof. Kirchhof.

6.6 Die Unternehmen zahlen statt 27,5 % AG-Sozialabgaben und 22,5 % Steuern planbare 50 % NIFT pauschal, die sie an Arbeitnehmer und Eigentümer als Einkommensteuer weiterreichen.

 

7. Zur                                 für den Landtag NRW

Prof. Apolte hat folgendes nicht erkannt :

7.1 Die Negative Einkommensteuer ist der Familienausgleich, das konnte er schon Wikipedia entnehmen (Abschnitt 5).

Eine NIFT wird nur durch 2 Parameter vom Markt bestimmt, bGE und ProKopfEinkommen. Individuell kommen noch die Familienköpfe hinzu.

7.2 Gemäß Urteil des BVerfG vom 9.2.2010 (s.                               ) kann das SGB nicht entfallen nach Leitsatz 4. Ein pauschaliertes bGE reduziert nur die Nettosozialleistungen um bGE als anrechenbares Netto schon heute von selbst.

Die Sozialhaushalte der Leistungsträger werden genau nur von dem Sockel Grundsicherung entlastet.

7.3 Die Zusammenfassung aller Einkommensteuern zu einer NIFT mit Vorabzug der kommunalen Gewerbesteuer berührt nicht die Finanzverfassung des GG, wie Prof. Kirchhof ( s.                                     ) schon nachwies. Bei NIFT werden alle Steuern außer der Mehrwertsteuer steuervorabzugsfähig von der NIFT.

NIFT ist schlicht eine Dachsteuer, von der die einzelnen Steuern vorabzugsfähig sind, nur die Einkommensteuern werden zusammengefasst und wie bisher verteilt.

Prof. Apolte sieht also nur Probleme, wo gar keine sind.

bottom of page