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Fazit

Das bGE ist der ideale Fall, dass die Definition des Problemes schon gleich die Lösung selbst ist :


1. Alle bekommen bGE.
2. Folglich ist bGE immer ein Teil des ProKopfEinkommens.
3. Steuerschuld = bGE * (FamilienEinkommen/ProKopfEinkommen - Familienköpfe)

ist der GG-gebotene Familienausgleich und finanziert jedes bGE als Negative Income Flat Tax mit

Grenzsteuersatz = bGE/ProKopfEinkommen und Grundfreibetrag = Familienköpfe * ProKopfEinkommen.

Der Staats- und Sozialhaushalt reduziert sich um Grundsicherung und Kindergeld, das bGE ersetzt halbe Staatsgehälter, halbe Renten und halbes ALG 1, um die sich der Haushalt auch reduziert.


bGE teilt sich auf in Auszahlungs-bGE und Einkommensteuer für verbleibende Sozialtransfers und Subventionen, z.B. bei NIFT 50 40 % bGE und 10 % EST. Dabei spielt die "gefühlte" Transferpunktverschiebung auf der Einnahmen- und damit Finanzierungsseite keine Rolle. Jeder bezahlt seine Steuern, auch wenn er Aufstockung erhält.

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